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Kilometerwertung

Die Kilometerwertung gilt für die Volkssportart Wandern.

Sie erfolgt in den Stufen 500, 1.000, 1.500, usw. bis 10.000 Kilometern. Die weitere Stufenfolge wird in den nationalen IVV-Mitgliedsverbänden unterschiedlich gehandhabt.

Die Wertung gilt fortwährend und zeitlich unbegrenzt. Es steht dem Teilnehmer frei, 10, 100 oder 1000 km im Jahr zu wandern.

Die Umsetzung der Kilometerwertung erfolgt anhand von Wertungsheften, die bei den nationalen IVV-Mitgliedsverbänden zu beziehen sind.

Nach Erfüllung der vorgegebenen volkssportlichen Leistung reicht der Teilnehmer das Wertungsheft beim nationalen Mitgliedsverband seines Wohnsitzes ein. Die volkssportlichen Leistungen (Kilometer) werden vom nationalen Mitgliedsverband beurkundet. Bisweilen sind weitere Auszeichnungen, z.B. Nadel, Stoffaufnäher, erhältlich.

Die Wertung gilt international. Dem Teilnehmer werden Veranstaltungen und Wanderwege aller nationalen Mitgliedsverbände und Einzelmitgliedsvereine anerkannt, in über 40 Ländern.

Voraussetzung ist, dass der Veranstalter dem Internationalen Volkssportverband bzw. einem nationalen Mitgliedsverband angeschlossen ist und die Veranstaltung bzw. der Wanderweg für das IVV-Abzeichen anerkannt wurde.

Mehrere nationale Mitgliedsverbände führen Kilometerwertungen in weiteren Volkssportarten, z.B. Radfahren und Schwimmen. Es handelt sich hierbei um voneinander getrennte Wertungen, das heißt, Kilometerleistungen des Radfahrens werden nicht für die Kilometerwertung des Wanderns anerkannt.